Dienstleistungen

Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes

Die Geschäftsleitung und alle Führungskräfte in einem Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet eine wirksame Arbeitsschutzorganisation aufzubauen. Ab 20 Beschäftigten ist die Geschäftsleitung gesetzlich dazu verpflichtet eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Wir übernehmen diese Aufgabe für Sie als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit nach DGUV Vorschrift 2 und Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) §5. Dabei unterstützen wir Sie in folgenden Bereichen:

Arbeitsschutz

    • Information über gesetzliche Pflichten
    • Regelmäßige Betriebsbegehungen zur Überprüfung der Gestaltung der Arbeitsplätze, der Arbeitsabläufe und der Arbeitsumgebung
    • Durchführung allgemeiner Sicherheitsunterweisungen der Mitarbeiter nach Arbeitsschutzgesetz
    • Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen
      • Tätigkeitsbezogen nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §5
      • Zur psychischen Belastung nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §5
      • Für Explosionsrisiken nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) §6
      • Für Gefahrstoffe nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) §6, TRGS 400, Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §§ 5 und 6 Unterstützung bei der Auswahl geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
    • Beratung hinsichtlich ergonomischer Gestaltung von Arbeitsplätzen
    • Teilnahme an ASA-Sitzungen (Arbeitsschutzausschuss)
    • Übernahme der Korrespondenz mit Behörden
    • Prüfung von Regalen und von Leitern und Tritten nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) §14, DIN EN 15635, DGUV Regel 108-007
    • Analyse von Belastungen durch Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) sowie Beratung hinsichtlich Wartung und Hygiene-Anforderungen nach VDI 6022
    • Messung von Beleuchtungsstärken sowie Beratung hinsichtlich Beleuchtungsplanung 
    • Durchführung von Lärmmessungen
    • Bestellung als Laserschutzbeauftragter nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §5
    • Durchführen von Evakuierungsübungen

Brandschutz

    • Bei Bedarf bestellung als externer Brandschutzbeauftragter nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §10, DGUV Information 205-003, DGUV Information 205-001
    • Ausbildung von Brandschutzhelfern
    • Durchführung von Brandlöschübungen
    • Erstellung der Brandschutzordnung A, B und C
    • Sicherheitsunterweisung mit Fokus auf Brandverhütung, Brandbekämpfung und Evakuierung

Arbeitsmedizin

    • Wir bieten Ihnen eines deutschlandweiten Netzes von Arbeitsmedizinern, welche Untersuchungen zur Pflichtvorsorge, zur Angebotsvorsorge und zur Wunschvorsorge anbieten.
    • Eignungsuntersuchungen für Mitarbeiter die Fahr-, Steuer- oder Regaltätigkeiten nachgehen
    • Evaluation psychischer Belastungen und Erarbeitung von Maßnahmen zur Belastungsreduzierung durch unsere Betriebspsychologen
    • Durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen minimieren Sie die Ausfallzeiten Ihrer Mitarbeiter